Eigentümer-Gemeinschaften erforden ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen.
Die Verwaltung von Eigentumsanlagen ist vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben. Diese Regelung bietet dem einzelnen Eigentümer die Sicherheit bei der Wahrung eigener Interessen. Gleichzeitig stellt sie aber auch hohe Anforderungen an den Verwalter. Denn unterschiedliche Interessen müssen in Einklang gebracht werden. Sie entstehen in vielfältiger Weise aus der Tasache, dass der eine Eigentümer in seiner Wohnung erstrangig eine Kapitalanlage sieht und der andere sich mit ihr den Wunsch nach individueller Lebensqualität erfüllen will.
Mit uns haben Sie einen kompetenten Partner, der sich jederzeit flexibel um alle Belange kümmert.