Sondereigentumsverwaltung

Der WEG-Verwalter kümmert sich nur um das gemeinschaftliche Eigentum.

Bei der Sondereigentumsverwaltung handelt es sich um die Mietverwaltung einer oder mehrerer Einheiten eines Wohnungseigentümers innerhalb einer Wohnungs- eigentümergemeinschaft.