Details zur WEG Verwaltung (Auszug)

Obliegenheiten des Verwalters

Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ergeben sich aus:

a) dem Wohnungseigentumsgesetz
b) der Teilungserklärung
c) den gültigen Beschlüssen und Vereinbarungen der Wohnungseigentümer
d) ergänzend aus § 675 BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung


Aufgaben des Verwalters (auszugsweise)


1. Wirtschaftplan
Aufstellen eines Wirtschaftplanes je Wirtschaftsjahr einschließlich Ausweis der Verteilung der Gesamtkosten.

2. Jahresabrechnung
Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des Vertragszeitraumes als Gesamt- und Einzelabrechnung je Teileigentum.

3. Eigentümerversammlung
Einladen und Durchführen einer Eigentümerversammlung.

4. Hausordnung
Die Verwaltung sorgt für die Durchführung der beschlossenen Haus-/Nutzungsordnungen, Verstöße gegen die Haus-/Nutzungsordnungen, die schriftlich gemeldet werden, mahnt die Verwaltung bei dem für die Störung verantwortlichen Eigentümer schriftlich ab. Die nächste Eigentümerversammlung wird unterrichtet, wenn die Abmahnung ohne Erfolg blieb.

5. Verträge für die Gemeinschaft
Neuabschluß und Kündigung von Wartungs- und Lieferanten- und Dienstleistungsverträgen im Namen der Eigentümergemeinschaft.

6. Überwachung der Dienstkräfte
Betreuen, Überwachen und Beraten des Hausmeisters und anderer Dienstkräfte der Eigentümergemeinschaft.

7. Geldverwaltung
Führen der auf den Namen der Wohnungseigentümer lautenden Bankkonten (Giro- und Rückstellungskonten etc.); Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder auf Konten eines deutschen Geldinstitutes.

8. Rechnungskontrolle und –anweisung
Rechnerische und sachliche Prüfung aller Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen, Hauswart- und Münzgeldkassen.

9.  Buchführung
Einrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführten Buchhaltung, nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes.
Insbesondere:
Führen und Abrechnung von:
- Hausgeldkonten je Sonder-/ Teileigentum
- Einnahmekonten für Erträge
- Ausgabekonten je Kostenart
- Rückstellungskonten einschließlich Anlage der Mittel
- Personalkosten für die Mitarbeiter der Gemeinschaft
- Verrechnungkonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge
- Mitbuchen der Einnahmen und Ausgaben auf dem Bankkonto
- Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlungen

10. Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum
Anwesenheit vor Ort:
Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums und jährliche Begehung der Wohnanlage neben Zwischenprüfungen und Ortsterminen.

11. Beratung zur Auftragsvergabe
a) Beratung
Beraten bei der Auswahl der Technischen Lösungen, Mitwirken bei den Personalverhandlungen und Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum.

b) Klärung
Klärung der Zuständigkeit bei Schäden am Sonder- / Gemeinschaftseigentum

c) Schadensminderung
Beraten der Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und –beseitigung.

12. Auftragsvergabe
a) Schriftaufträge
Erstellen der schriftlichen Aufträge im Namen und für Rechnung der Eigentümergemeinschaft.

b) Veranlassung
Veranlassen der Bauverträge, der Bauleitung und –überwachung einschließlich Aufmaß und Rechnungskontrolle bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nach vorheriger Schlußfassung.

13. Überwachung
Terminüberwachung bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen, Schlußrechnungen.

14. Sofortmaßnahmen
a) Einleiten
Einleiten von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand-, Sturmschaden.
b) Versicherungen
Schadensmeldungen an die Versicherung bei Schäden an Gemeinschaftseigentum.

15. Sicherheitseinrichtungen
Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und Technischen Überwachungsverein (TÜV) z.B. an:
- den Aufzügen (Haupt- und Zwischenprüfungen sowie Noteinrichtungen
- den Blitzschutzanlagen (Hauptprüfungen, Reparatur nach Dachsanierungen)
- den Lüfteranlagen (z.B. in Tiefgaragen, Läden und Tiefgaragen)
- den kraftbetätigten Garagentoren
- den Brandschutzeinrichtungen einschließlich Feuerwehrzufahrten und Fluchtwegen, Druckprüfung der Feuerlöscher, Löschwassersteigleitungen, Kontrolle der Brandschutztüren und Rauchabzugsklappen in den Treppenhäusern etc. Terminvereinbarungen, Mängelbeseitigung und Abrechnung mit den Beteiligten.

16. Allgemeine Verwaltung
Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, für gemeinschaftliche Belange.