Aufgaben des Hausverwalters (auszugsweise)
Der Hausverwalter ist verpflichtet, die Verwaltung gewissenhaft zu führen und alles zu tun, was zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung notwendig ist. Er ist berechtigt und verpflichtet, die wirtschaftlichen uns sonstigen Interessen des Auftraggebers in jeder Hinsicht zu beachten und zu vertreten.
Zum Aufgabenbereich des Hausverwalters gehören insbesondere:
1. Vertragsverwaltung
a) Erfassung aller Stammdaten zum Objekt
b) Erfassung aller Stammdaten zu den Mietern
c) Sicherstellung vereinbarter Mietsicherheiten
d) Alle Vertragsabwicklungen mit den Mietern
e) Eingangskontrolle der Mietzahlungen und Nebenkosten
f) Organisation des außergerichtlichen Mahnverfahrens mit Erstellung eines Mahnbescheids
g) Prüfung und Zahlung aller Ausgaben
h) Überprüfung des Mietpreisniveaus
i) Nebenkostenvorauszahlungen zeitnah anpassen
2. Rechnungswesen
a) Erstellung, Abrechnung aller Ein- und Ausgabenvorgänge
b) Erstellung einer aktuellen Zahlungsrückstandsliste
c) Erstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung
d) Erstellung der Nebenkostenabrechung und Einziehung evtl. Nachforderungen sowie ggf. Vorschlag zur Anpassung der Vorausleistung
3. Allgemeine Verwaltung
a) Abschluss und Kündigung von Mietverträgen, Neuvermietung einschließlich Mietersuche sowie Regelung sämtlicher Angelegenheiten mit den Mietern
b) Abnahme und Übergabe der vermieteten Einheiten bei Mieterwechsel
c) Überwachung des Versicherungsschutzes für das Objekt, Regulierung eventueller Schadensfälle
d) Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sowie Ausübung von Zurückbehaltungsrechten
e) Überprüfung aller Betriebs- und Bewirtschaftungskosten und deren Überwachung
f) Verwaltung von Hausakten und Belegen
g) Verwaltung von Mietsicherheiten
4. Technisches Gebäudemanagement
a) Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Heizungs-, Sanitär- und sonstigen Anlagen des Objekts
b) Vergabe der für die laufende Instandhaltung, Instandsetzung und Reparatur des Objekts erforderlichen Arbeiten
c) Überwachung und Kontrolle der Tätigkeiten von Hausmeistern und sonstigen Hilfskräften (z.B. für Haus-, Straßen- und Gehwegreinigung, Außenanlagen) in Bezug auf das Objekt
d) Information des Auftraggebers über alle wichtigen und/oder ungewöhnlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Objekt.